
Nutzungsrecht
Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts
Mit dem Kauf/Auftrag erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den folgenden Punkten einverstanden:
(1) Der Designer räumt dem Kunden unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.
(2) Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Der Kunde ist berechtigt, das Design auf folgende Nutzungsarten, insbesondere in Printform (Buchumschlag) und insbesondere digital (E-Book) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Design selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Design« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Designs.
Erlaubte selbstständige Bearbeitungen:
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Teile des Covers unkenntlich machen für ein Cover Release
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Nutzung des gesamten Covers unverändert zu Werbezwecken online oder auf Bannern
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Verwendung des Covers in Mock-Ups und Zitatbildern
Nicht erlaubte selbstständige Bearbeitungen:
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Umwandlung von E-Book-Cover in Printcover
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Umwandlung von Printcover in E-Book-Cover
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Eigenständige Änderungen am Cover, z. B. Farbänderungen oder Sticker
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Selbstständige Fortsetzung einer Serie im gleichen Stil
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Ausschneiden von Bildelementen für andere Zwecke
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Veränderung des Covers für Werbematerialien wie Postkarten, Lesezeichen, Flyer, etc.
(5) Die Einräumung und Übertragung sämtlicher Rechte erfolgt ausschließlich (exklusiv) zu Gunsten des Kunden. Der Designer verpflichtet sich, jegliche Vorarbeiten und Entwürfe nicht in identischer oder ähnlicher Form selbst für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten zu überlassen.
(6) Der Kunde kann die Nutzungsrechte an dem Design mit vorheriger Zustimmung des Designers an Dritte übertragen (z.B. im Rahmen eines Verlagsvertrags etc.). Derartige Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.
